Teilnahmebedingungen Sicherheitstraining

Teilnahmebedingungen Sicherheitstraining Motorradclub Kollmar/Elbe von 1960 e.V.

(Stand Dezember 2023)

Veranstalter ist der Motorradclub Kollmar/Elbe von 1960 e.V. (im Folgenden MC Kollmar genannt).

Vertragsschluss

Der Vertragsschluss erfolgt zwischen dem MC Kollmar und dem Teilnehmer (im Folgenden TN genannt) schriftlich oder per Mail verbindlich.

Absage durch den Veranstalter

Der MC Kollmar hat das Recht, bei ungenügender Teilnehmerzahl, Ausfall der(s) Trainer(s) oder höherer Gewalt, die Veranstaltung abzusagen bzw. zu verschieben. Im Falle der Absage werden bereits gezahlte Gebühren in voller Höhe zurückerstattet oder als Guthaben für einen Folgetermin verbucht. Weitergehende Ansprüche bestehen für den TN nicht. Die Wetterlage am Trainingstage ist kein Grund für eine Absage oder Verschiebung eines Trainings (Lokale Unwetterwarnungen ausgenommen).
Stornobedingungen für das Sicherheitstraining
Das Training kann zu folgenden Bedingungen mit einer Frist von drei Monaten ohne Berechnung vom TN abgesagt werden, ggf. gezahlte Beträge werden voll erstattet. Die Absage muss schriftlich per E-Mail oder Brief erfolgen. Die Frist beginnt am Tag des Eingangs der Kündigung beim MC Kollmar. Im Zweifelsfall ist der TN für den Zugang der Kündigung nachweispflichtig. Bei späterer Absage besteht kein Recht auf die Rückzahlung der Teilnahmegebühr, es kann jedoch ein Ersatzteilnehmer angemeldet werden.

Durchführung des Sicherheitstrainings

Das Fahrsicherheitstraining dient dem Üben von sicheren Fahrverhaltensweisen in Alltags- und Grenzsituationen und soll nicht zum Herbeiführen gefährlicher Situationen oder Schäden führen. Deshalb sind folgende Festlegungen zur Sicherheit während des Trainings unbedingt einzuhalten:
Die TN müssen notwendige Schutzkleidung tragen (Geprüfte ECE- Helme, festes Schuhwerk bis über die Knöchel (Schnürsenkel müssen bedeckt sein), Motorradhandschuhe sowie abriebfeste Kleidung mit Protektoren). Ohne die angemessene Kleidung erfolgt ein Ausschluss vom Motorrad Training ohne Erstattung der entrichteten Teilnahmegebühr.
Helmkameras oder Kameras am Motorrad sind untersagt.
Das Mitführen von Tieren auf dem Trainingsgelände ist verboten.
Die Teilnehmer erhalten zu Beginn des Trainings eine Sicherheitsbelehrung und bestätigen diese mit ihrer Unterschrift auf der Anwesenheitsliste. Die Schwerpunkte der Belehrung sind:
– Besitz eines gültigen Führerscheins
– Strikte Einhaltung aller Vorgaben der Trainer
– Sicherheitsbereiche und Notfallsammelstellen
– Sicherheitsbereiche des angrenzenden Flugplatzgeländes und des Gefahrstofflagers
– Hygieneregeln im Zusammenhang mit COVID-19
– Absolutes Alkoholverbot auf dem Veranstaltungsgelände
Die Fahrzeuge der TN müssen sich in technisch einwandfreiem Zustand befinden (Lenkung, Bremsen, Bereifung, keine Leckstellen im Kraftstoff-, Schmier- und Kühlsystem) und für den Straßenverkehr zugelassen sein. Für den technisch einwandfreien Zustand des Fahrzeuges nach der STVZO ist ausschließlich der TN zuständig. Sofern das benutzte Fahrzeug nicht den Vorschriften der STVZO entspricht (z. B. durch manipulierte Auspuffanlagen), erfolgt der Ausschluss vom Sicherheitstraining ohne Erstattung der entrichteten Teilnahmegebühr.
Ist der angemeldete TN nicht Eigentümer des mitgeführten Fahrzeugs ist beim „Check-in“ zur Veranstaltung unaufgefordert eine schriftliche Freigabe des Eigentümers vorzulegen.

Hausrecht

Das Hausrecht wird durch den/die Vorsitzende/n des MC Kollmar oder sein/ihre Beauftragte/r vollzogen. Den Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten.

Versicherung

Folgende Sachverhalte müssen hierzu beachtet werden:
– Für die benutzten Kraftfahrzeuge muss eine Haftpflichtversicherung bestehen.
– Das Sicherheitstraining findet auf eigenes Risiko, also unter Haftungsverzicht statt.
– Personenschäden und Schäden an Fahrzeugen, Ausrüstung und an angrenzenden Gegenständen werden vom MC Kollmar nicht übernommen.
– Bruchschäden oder technische Ausfallerscheinungen gehen zu Lasten des TN.
– Übungsflächen dürfen nur nach Aufforderung oder Genehmigung durch den Trainer betreten oder befahren werden. Bei Zuwiderhandlung mit Schadenfall haftet der Verursacher für Eigen- und Fremdschaden.
– Sind Schäden aufgetreten (unabhängig vom Schadenumfang) ist unverzüglich, spätestens jedoch am Ende des Trainings ein Schadenprotokoll mit persönlichen Unterschriften zu erstellen. Es sind mindestens zwei Zeugen zu benennen.

Verhaltensregeln

Gefährdet ein TN durch riskante, rücksichtslose Fahrweise Leben und Gesundheit anderer TN, wird er von der Veranstaltung, ohne Rückerstattung der Teilnahmegebühr ausgeschlossen. Die Entscheidung darüber obliegt dem Veranstalter. Fahrweisen, die auf das Erzielen von Höchstgeschwindigkeiten abzielen, sind ausdrücklich untersagt und führen ebenfalls sofort zum Ausschluss von der Veranstaltung.
Vorsätzlich herbeigeführte Schäden an der Übungsfläche oder an den genutzten Anlagen (Burnout u. ä.), werden vom Veranstalter in Höhe des entstandenen Schadens gegenüber dem Verursacher geltend gemacht.
Zustimmung für Ton- und Bildaufnahmen
Der TN stimmt zu, dass Bildmaterial, Film-, sowie Video- und Tonaufzeichnungen ohne Vergütung vom Veranstalter zu eigenen Zwecken verwendet werden dürfen. Der TN überträgt alle Bildrechte vollumfänglich an den MC Kollmar.

Gerichtsstand und Salvatorische Klausel

Der vereinbarte Gerichtsstand ist Pinneberg oder das zuständige schleswig-holsteinische Landgericht. Ist oder wird eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam, berührt es die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht Die Beteiligten haben unwirksame Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem Gewollten nahekommen und zulässig sind.

Wichtiger Hinweis!

Erscheinen Sie am Veranstaltungsort bitte mit vollem Tank.

Datenschutz

Unsere Regelungen zum Schutz der für die Veranstaltung erhobenen Daten unterliegen den unter https://mckollmar.de/datenschutzerklaerung/ gespeicherten Angaben.